Auslandskrankenversicherung – die Absicherung für Ihren Urlaub

Drei lange Wochen in der Karibik zum Sonnen, Surfen und Relaxen ist fast Jedermanns Traum. Doch gerade im Ausland können sich gesundheitliche Hürden auftun. So bekommt dem einen das fremde Essen nicht und krümmt sich vor Magenkrämpfen schlaflos durch die stickige Nacht. Der andere zeigt sich zu waghalsig, stürzt sich unerschrocken mit seinem Brett in eine monsterhafte Welle und findet sich mit einem gezerrten Bein am Strand wieder. An Verbandskasten, Pflaster und Co werden die Meisten in dieser Situation wohl gedacht haben, doch das wichtigste vergessen leider viele Reisende: eine Auslandskrankenversicherung.
Gesetzliche und sogar die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen außerhalb Europas und in den Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, nicht die Kosten für die ärztlichen Leistungen im Ausland. Auch innerhalb von Europa werden nicht alle Kosten – wie beispielsweise der Krankenrücktransport – zurückerstattet. Wenn nun der Ernstfall im Urlaub eintritt und eine ambulante oder stationäre Behandlung notwendig wird, bleiben Sie auf den horrenden Kosten sitzen. Um solche Fälle zu umgehen lohnt es sich, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Unter anderem finden sich folgende Leistungen in der Auslandskrankenversicherung wieder:
- Ambulante ärztliche Behandlungen
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Zahnbehandlungen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparaturen von Zahnersatz
- Rettungstransport zum nächstgelegenen Notdienst bzw. Krankenhaus
- bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung und Verpflegung
- Falls ärztlich verordnet: Transport oder Krankenhaus zum Wohnort
- Überführung im Todesfall und Bestattung im Ausland
Bei der Auslandskrankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Ihre Gesundheit schützen soll. So sollten Sie nicht nach dem Preis gehen, sondern eher die unterschiedlichen Leistungen der vielzähligen Anbieter vergleichen.
Die geplante Reisedauer spielt hierbei eine wichtige Rolle. Die einen Versicherer decken lediglich einen Reiseschutz von maximal 17 Tagen Auslandsaufenthalt ab, wobei andere sogar für über 50 Tage Urlaubszeit versichern. Falls nur kurze Urlaube im Jahr (>6 Wochen) geplant sind, lohnt sich ein Jahresvertrag. Ein längerer Aufenthalt im Ausland erfordert hingegen einen gesonderten Vertrag.
Gerade im Fall einer Schwangerschaft sollten Sie schon vorab einen Vertrag bei Ihrer Auslandskrankenversicherung abschließen, der vor allem unerwartete Komplikationen deckt. Auch wenn Sie viel beruflich im Ausland unterwegs sind, sollten Sie sich unbedingt um einen gesonderten Schutz kümmern.
Kleinere Abrechnungen bezahlen erst Sie und leiten dann die Rechnung an Ihren Versicherer weiter. Die Auslandskrankenversicherung wird dann die Kosten zurückerstatten. Falls eine größere Behandlung ansteht, wird Ihr Versicherer das direkt mit dem Arzt verhandeln.

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